1.) Was ist ein Wahlarzt?
Ein Wahlarzt ist ein Arzt / Facharzt ohne Kassenvertrag mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern. Das heißt: Sie zahlen die Rechnung vollständig selbst vor Ort (keine direkte Abrechnung mit der Versicherung über e-Card).Am Ende bekommen Sie eine Honorarnote („Privatrechnung“), die Sie zur Rückerstattung einreichen. Das gilt auch bei Fachrichtungen wie Neurochirurgie, wenn diese als Wahlarzt geführt werden – der Ablauf ist derselbe wie bei anderen Fachärzten.
2.) Höhe der Rückerstattung gesetzliche Krankenkassen (z. B. ÖGK, SVS, BVAEB, KFA usw.) erstatten in der Regel: 80 % des Kassentarifs, den sie bei einem Vertragsarzt für dieselbe Leistung bezahlt hätten – nicht 80 % deiner Rechnung!
Der tatsächliche Betrag kann deshalb deutlich niedriger sein, wenn dein Wahlarzt höhere Honorare verrechnet als der Kassentarif.
1Beispiel:Wahlarzt berechnet 200 €.Kassentarif für dieselbe Leistung wäre 60 €.Rückerstattung: 80 % von 60 € = 48 € (nicht 80 % von 200 €).
Wichtig: Es gibt keinen Anspruch auf vollständige Rückerstattung, sondern nur auf den gesetzlich festgelegten Anteil.
Rechtliche Grundlage: Die Kostenerstattung ergibt sich aus dem § 131 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG).Darin ist geregelt, dass die Krankenkassen die Kosten für ärztliche Leistungen erstatten, wenn sie auch im Fall eines Vertragsarztes erstattungsfähig wären.
3.) Wann wird erstattet?
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Krankenkasse. Wird die Rechnung elektronisch eingereicht, geht es meist schneller als bei postalischer Einreichung.
4.) Besonderheiten für Neurochirurgie & Fachärzte bei spezialisierten Leistungen – z. B. neurochirurgische Konsultationen, spezielle Diagnostik oder Operationen – gilt Folgendes:
1.) Die Rückerstattung ist nur für Leistungen möglich, die auch im Kassensystem vorgesehen und erstattungsfähig sind.
2.) Wenn eine Leistung nicht im Kassenkatalog enthalten ist, entfällt oft die Rückerstattung.
3.) Wenn du im gleichen Kalenderquartal bereits einen gleichartigen Arzt (z. B. Facharzt derselben Fachrichtung oder Spitalsambulanz) über die Kasse aufgesucht hast, kann das die Erstattung ebenfalls beeinflussen oder ausschließen.
5.)Private Zusatzversicherung
Viele Menschen schließen eine private Zusatzversicherung mit Wahlarztklausel ab: Diese übernimmt oft den Differenzbetrag, den die gesetzliche Krankenkasse nicht erstattet (je nach Vertrag sogar vollständig).
Kurz zusammengefasst:
Punktregelung Rückerstattung durch Krankenkasse bis zu 80 % des Kassentarifs, nicht der Rechnungssumme Basis§ 131 ASVG: Erstattung von Kosten der Krankenbehandlung
Einreichung per Post oder elektronisch
Private Zusatzversicherung kann Differenz übernehmen

